Allgemeine Geschäftsbedingungen von Marc Wright

§ 1. Gültigkeit der Bestimmungen

Marc Wright, D-20537 Hamburg führt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB‘s nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch meinerseits selbst im Falle der Leistung/ Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

1.1. Für alle Rechtsgeschäfte mit Marc Wright sind die Bestimmungen dieser AGB‘s maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit meiner Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

§ 2. Vertragsabschluss

Angebote (auch die Notierungen der Standardpreisliste) sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per E-Mail zu den Bedingungen dieser AGB‘s von Marc Wright angenommen.

2.1. Mündliche Nebenabsprachen oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung per E-Mail.

§ 3. Terminabsprachen

Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen!

§ 4. Verbindlichkeit einer Bestellung

Für einen per E-Mail vom Auftraggeber erteilten Designauftrag an Marc Wright wird dem Auftraggeber per E-Mail eine Bestätigung zugesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber mit dem Wort “okay”, dem aktuellen Bestelldatum und der Unterschrift des Auftraggebers an Marc Wright (per Post) zurückzusenden.

§ 5. Auftragsablauf und Garantievereinbarungen

Nach erhalt der Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt Marc Wright die Arbeit an dem erteilten Designauftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Terminvereinbarung: innerhalb von maximal 20 Arbeitstagen) einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden in Form von Mockups (Bildschirmscreenshoots) oder ausdrucken (nach Wahl von Marc Wright) zur Prüfung und Abnahme dem Auftraggeber übermittelt.

5.1. Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail bevorzugt.

5.2. Der Auftraggeber hat das Recht, nach erhalt des ersten Entwurfs, einmalig Änderungen/ Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein kostenloses Zweitmuster fordern. Diese Rechte garantiere ich. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis.

§ 6. Pflichten und Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dass für Grafikdesignaufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.

6.1. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyrightverletzungen gehen voll zu lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

6.2. Der Auftraggeber stellt Marc Wright von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Marc Wright stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

§ 7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Jeder Marc Wright erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

7.1. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Marc Wright (bzw. dem entsprechend im Auftrag von Marc Wright tätig gewordenen Dienstleister) insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.

7.2. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Marc Wright (bzw. des entsprechend im Auftrag von Marc Wright tätig geworden Dienstleisters) weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt Marc Wright, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

7.3. Marc Wright (bzw. der entsprechend im Auftrag von Marc Wright tätig gewordene Dienstleister) überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Marc Wright.

7.4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

7.5. Marc Wright hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.) als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Marc Wright zum Schadenersatz in branchenüblicher Höhe (Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD, neueste Fassung). Sofern Marc Wright allerdings den Auftraggeber nach Abnahme des Entwurfs nicht explizit zur Namensnennung auffordert, verzichtet Marc Wright stillschweigend auf dieses Recht und entsprechende Schadenersatzansprüche.

7.6. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

7.7. Marc Wright erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne Grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder von Marc Wright für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran – auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von Marc Wright (bzw. deren Dienstleistern) erstellten Grafik – ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann.

7.8. Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc. werden überwiegend Lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen bekannter Bildagenturen oder Verlage entnommen. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens Marc Wright eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber Marc Wright erhoben werden. Außerdem behalte ich mir das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben. Selbstverständlich kann auch “exklusives” Material verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr extra vergütet werden.
Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.

7.9. Die von Marc Wright erstellten Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Homepage, innerhalb von Bannertauschprogrammen oder ähnliche Verwendungszwecke, wie beispielsweise die Verwendung bei Werbemaßnahmen. Werden die Muster dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht Marc Wright Schadenersatz in Höhe des doppelten Listenpreises bzw. Angebotpreises zu.

§ 8. Vergütung

Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der online veröffentlichten Standardpreisliste (neueste Fassung) bzw. – soweit erfolgt – auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von Marc Wright. Wurden keine Vereinbarungen getroffen und wird die Dienstleistung nicht von der Marc Wright Standardpreisliste erfasst, erfolgt die Vergütung auf Grundlage des Tarifvertrags für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung).

8.1. Eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Gesamtpreises ist bei Erhalt der Auftragsbestätigung vom Auftraggeber zu zahlen und kann von diesem nicht zurückverlangt werden.

§ 9. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

9.1. Die Vergütung ist nach Abnahme des Musterentwurfs fällig. Marc Wright stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, diese ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Erst nach erfolgreicher Zahlung des Auftraggebers ist Marc Wright verpflichtet, die originalen Entwürfe (Keine PSD-Dateien!) herauszugeben.

9.2. Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel gehe ich von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen aus) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern eine Abnahme – nach Mahnung durch Marc Wright  - auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt. Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. Marc Wright behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene/ geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

9.3. Bei Zahlungsverzug kann Marc Wright Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§ 10. Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

§ 11. Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

§ 12. Gewährleistung, Mängel

Marc Wright verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch Ihre überlassenen Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

12.1. Marc Wright verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.

12.2. Bei fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeitsrückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

12.3. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Marc Wright geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

§ 13. Haftungsbeschränkungen

Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet Marc Wright bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 14. Digitale Daten

Marc Wright ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (z.B. Photoshop Originaldateien (PSD, Scripte, Quellcodes), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

14.1. Hat Marc Wright dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch Marc Wright geändert werden.

§ 15. Schlussbestimmungen

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass ich die für ihn erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als “Referenz” in öffentlichen Galerien auf meiner Homepage ausstelle bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis meiner Arbeiten verwende. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in meine ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben selbstverständlich Projekte, die ich im Rahmen für Agenturen ausführe, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und Marc Wright  um anonymität bzw. Kundenschutz bitten.

15.1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine mir im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in meinen Arbeitscomputer gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

15.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von Marc Wright (DE – 20097 Hamburg ).

15.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.4. Gerichtsstand ist Hamburg, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall bin ich jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggeber zu klagen.

15.5. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

(Stand: 27.01.2012, DE – 20537 Hamburg )



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